Immer wieder wird an uns als Lösungsanbieter für die Digitalisierung die Frage nach der Zertifizierung der eingesetzten Lösung beziehungsweise der genutzten Software-Produkte gestellt.
Da die GoBD nur im direkten Verhältnis zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörde Anwendung finden, kann die für die laufende Buchhaltung eingesetzte Software nie „GoBD-konform“ sein.
Wir stellen Ihnen hier eine Einschätzung sowie den entsprechenden Gesetzestext hier als Download zur Verfügung.