Was genau ist eine elektronische Rechnung?
Aus technischer Sicht ist der Begriff der elektronischen Rechnung nicht eindeutig. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden sowohl rein bildhafte Darstellungen als auch ausschließlich strukturierte Datenformate als E‑Rechnung bezeichnet. Die Europäische Richtlinie 204/55/EU definiert den Begriff elektronische Rechnung als Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Was ist neu bei der XRechnung?
Aus dem ZUGFeRD Profil Comfort wird das Profil EN 16931, das die Vorgaben der EU-Norm “fully compliant” erfüllt
Kombination der CrossindustryInvoice von UNECE und dem ISO-Standard PDF/A‑3, so dass eine CIUS der EN16931 als hybride Rechnung übertragen werden kann
XML und PDF können in getrennten Dateien versendet werden:
- rein strukturierte Daten in Form einer XM-Datei können versendet werden
- Factur‑X kann von allen europäischen Verwaltungen gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU empfangen und verarbeitet werden
Und wen betrifft es?
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie betrifft bisher ausschließlich Stellen des Bundes, einschließlich der dem Bund zuzurechnenden Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber. Für die von der Richtlinie betroffenen Landes- beziehungsweise Kommunalstellen muss eine ergänzende Gesetzgebung durch die Länder erlassen werden.
Hierzu zählen dann auch
- privatisierte Einrichtungen der Energieversorgung,
- Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie
- Einrichtungen der sonstigen Daseinsvorsorge.